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Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen (wie z.B. bei Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparate bzw. an der Wirbelsäule, Gelenkbeschwerden, Arthrose, Osteoporose, Morbus Bechterew, Multiple Sklerose oder auch Inkontinenz und Übergewicht) in Betracht kommen.
Schritt 1
Sie lassen Sie sich von Ihrem Arzt Reha-Sport verordnen.
(Den Antrag erhalten Sie auch bei uns im SGE-Sportcenter)
Roter Teil = Rehabilitationssport
• Verordnung über 50 Übungseinheiten
• im Zeitraum von 18 Monaten
• mindestens 45 Minuten Dauer
• in der Regel 1x pro Woche
• Gruppentraining mit max. 16 Teilnehmer
Schritt 2
Sie vereinbaren einen Termin zum Einführungsgespräch bei der SG Egelsbach unter 06103 2007277 oder sportcenter@sg-egelsbach.de oder kommen während der Öffnungszeiten einfach.
Dabei bestätigen Sie die Verordnung mit Ihrer Unterschrift.
Schritt 3
Sie lassen sich die ausgefüllte Verordnung von Ihrer Kasse genehmigen.
Schritt 4
Danach kommen Sie bei uns mit dem Reha-Sport beginnen.
Schritt 5
Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse
Ihr Weg zur SG Egelsbach Rehasport Teilnahme 1. Ihr Arzt, gewöhnlich der Hausarzt, verordnet Ihnen Rehabilitationssport und stellt das Formular 56 aus 2. Diese Verordnung muss bei Ihrer Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden 3. Nach Genehmigung wenden Sie sich an die SG Egelsbach Rehasport. 1. Tel. 06103-4 36 77 2. E-Mail an Lars Engelmann, kaufmännischer Leiter des Sportcenters lars.engelmann@sg-egelsbach.de 4. Sie beginnen Ihr Gruppentraining 5. Lars Engelmann erteilt Ihnen auch gerne Auskünfte im Vorfeld |
Trainingsadresse für o.g. Rehasportgruppen:
Sportgemeinschaft Egelsbach 1874 e.V.
Sportcenter
Freiherr-vom-Stein-Str. 15
63329 Egelsbach
Speziell für Teilnehmer mit einer gültigen Verordnung für Rehasport bei der SGE bieten wir ein zusätzliches Training in unserem vereinseigenen Sportcenter an. Es soll der individuellen Aufarbeitung bestehender Bewegungs- und Ausdauerdefizite dienen. Nach einem Eingangsgespräch mit Trainingsplanerstellung bei einer speziell lizenzierten Fachkraft ist somit ein zeitlich unabhängiges Training an speziellen Geräten möglich.
Dieses individuelle Training ist zuzahlungspflichtig.
Für ein Training über einen Zeitraum von 3 Monaten im Sportcenter wird eine einmalige Gebühr von 109€ berechnet (gültig ab 1.1.24).
Mehr im Sportcenter am Empfangstisch. Ihr Kontakt: Lars Engelmann.
Sprechen Sie uns an! Wir sind gerne für Sie und Ihre Gesundheit da.
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Die SGE bietet Rehabilitationssport für Menschen mit:
Schritt 1
Sie werden von Ihrem/Ihrer Arzt*in individuell gemäß ärztlicher Diagnose in die Rehabilitationssportgruppen zugeordnet. Die SGE bietet Rehasportgruppen für die Bereiche "Orthopädie" inkl. "Krebserkrankungen" und "Innere Medizin / Atemwegserkrankungen" an. Patienten und Patientinnen mit dem sog. "Post-COVID-Syndrom" werden ärztlich begründet einer der vorgenannten Gruppen zugeordnet.
Roter Teil = Rehabilitationssport
• Verordnung über 50 Übungseinheiten
• im Zeitraum von 18 Monaten
• mindestens 45 Minuten Dauer
• in der Regel 1x pro Woche
• Gruppentraining mit max. 15 Teilnehmern*Innen
Schritt 2
Sie vereinbaren einen Termin zum Einführungsgespräch mit der SG Egelsbach, unter 06103 - 200 72 77 oder rehasport@sg-egelsbach.de, bzw. kommen Sie während der Öffnungszeiten einfach vorbei. Zur Kontaktaufnahme unsererseits teilen Sie uns bitte auch Ihre Telefonnr. mit.
Dabei bestätigen Sie die Verordnung mit Ihrer Unterschrift.
Schritt 3
Sie lassen sich die ausgefüllte Verordnung von Ihrer Kasse genehmigen.
Schritt 4
Danach kommen Sie bei uns mit dem Rehasport beginnen.
Schritt 5
Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse
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Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt. Dieses wird von qualifizierten Übungsleiter*innen betreut. Beim Rehasport handelt sich um eine Leistung für von (körperlich) Behinderung bedrohten Menschen, die wieder dauerhaft in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft integriert werden sollen.
Der/Die Arzt*in verordnet die individuell die Teilnahme am Rehasport. Er/Sie händigt betroffenen Menschen das Formular "Antrag auf Kostenübernahme (56)" aus. Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor.
Damit gilt:
„Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“
Rehabilitationssport stellt mit seinem ganzheitlichen Ansatz eine effektive, ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation dar. Es sollen Ziele erreicht werden wie:
Rehabilitationssport bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe!
Im Sinne des lebensbegleitenden Sporttreibens können im Anschluss an den Rehabilitationssport in der SGE weitere Angebote im Rahmen des Gesundheitssports unter Einhaltung hoher Qualitätsstandards wahrgenommen werden.
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