corona 1

Update

Info zur aktuellen Situation Coronavirus

Stand 11.11.2021

Liebe SGE-Mitglieder,

liebe Nutzer*innen unseres SGE-Sportcenters,

heute haben wir die aktuelle Coronaschutzverordnung (Konsolidierte Lesefassung (Stand 11.November 2021) erhalten. Wie bereits aus den Pressemitteilungen zu entnehmen war, ergeben sich erneut einige Änderungen für unseren Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Diese sind sowohl in dem Update der Coronaschutzverordnung sowie der SARS-CoV-Arbeitsschutzverordnung zu entnehmen. Die den Sport betreffenden Absätze seien hier zusammengefaßt aufgeführt.

Folgende Maßnahmen gelten somit ab dem 11.11.2021:

  • Zutritt zu gedeckten Sportstätten (Sporthallen und Sportcenter) nur mit Negativnachweis nach § 3.1 Geimpft, § 3.2 Genesen oder § 3.4 PCR-Test nicht älter als 48 Stunden möglich
  • Zutritt zu Sporthallen für Zuschauer ebenfalls nach dem v.g. 3G Plus-Prinzip (Geimpft, Genesen oder PCR-Test)
  • Für unser Personal,  darunter fallen alle Angestellten im Sportcenter, alle Übungsleiter*innen, Trainer*innen und Betreuer*innen ist gemäß der aktuellen SARS-CoV Arbeitsschutzverordnung ein zweimal wöchentlich durchgeführter Antigenschnelltest ausreichend. Die Antigenschnelltests stellt die SGE ab kommenden Montag in der Geschäftsstelle für alle v.g. Personen die weder geimpft noch genesen sind zur Verfügung. Die Testergebnisse sind zu dokumentieren und einmal wöchentlich in der Geschäftsstelle abzugeben. Dort werden die Ergebnisse nach zwei Wochen vernichtet.
  • Alle Abteilungsleiter sind aufgefordert den 3G Status aller v.g. Personen zu erfragen und die entsprechenden Infos zur Umsetzung weiterzugeben

Jan Knöß
2. Vorsitzender
11.11.21

***************************************