Dienstag, 22. Mai 2018, 10:15 - 11:10
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Rehabilitationssport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen (wie z.B. bei Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparate bzw. an der Wirbelsäule, Gelenkbe- schwerden, Arthrose, Osteoporose, Morbus Bechterew, Multiple Sklerose oder auch Inkontinenz und Übergewicht) in Betracht kommen.
Die Erfahrung zeigt, dass durch ein langfristig angelegtes Training eine deutliche Verbesserung der Beschwerden zu erzielen ist. Regelmäßige sportliche Betätigung wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.