Aktueller Betrieb des SGE-Sportcenters
Stand: 25.11.2021
Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn …
- die 2G-Regel eingehalten wird:
Der Zutritt ist dabei nur für Geimpfte oder Genesene mit Nachweis möglich.
Zusätzlich wird weiterhin bei Schülern unter 18 Jahren das Testheft akzeptiert. - er kontaktfrei ausgeübt wird.
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist.
- Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden.
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt.
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Neben diesen Grundregeln gelten für das Training bei uns folgende zusätzliche Regeln:
- Die maximale Anzahl Trainierender ist auf 20 Personen begrenzt, wir werden es zunächst wieder ohne Voranmeldungen testen.
- Vor dem ersten Training ist einmalig eine „Selbstverpflichtung für Sportler“ auszufüllen.
- Um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen zwingend Anwesenheitslisten geführt werden.
- Bitte bringt ein großes, eigenes Handtuch als Unterlage mit.
- Eine medizinische Maske ist beim Betreten und Verlassen bis zum Trainingsbereich zu tragen.